Urteil des VGH: Die Landesregierung hat ihrer Pflicht zur Selbstkorrektur nachzukommen
Zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW erklärt Cornelia Schmelzer, Fraktionssprecherin der Grünen im Kreistag:
"Die Kommunalisierung der Versorgungs- und Umweltämter ist derzeit verfassungsgemäß. Dies aber nur, weil das Land schon jetzt verpflichtet ist, seine Ansätze zur Berechnung der Ausgleichszahlungen zu überprüfen und selbst zu korrigieren. Künftig ist der Gesetzgeber bei Aufgabenübertragungen jedoch gehalten, die Grundannahmen und Berechnungen seiner Kostenprognose nicht nur grob, sondern im Einzelnen nachvollziehbar offen zu legen. Nur auf diese Weise kann ein konsensorientierter, partnerschaftlicher Dialog zwischen der kommunalen Ebene und dem Land ermöglicht werden.“
Im Januar 2008 musste der Kreis Minden-Lübbecke Aufgaben der Versorgungsämter wie Elterngeld, Familienförderung, Versorgung Behinderter, Bescheinigungen für den ÖPNV und Gutachten für Schwerbehinderte übernehmen. Auch wurden fünfzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon zehn im Sozial-, vier im Jugendamt und ein Mitarbeiter im Gesundheitsamt, vom Land in die Kreisverwaltung übernommen. Für antragstellende Bürgerinnen und Bürger ist seit dem der Vorteil der Ortsnähe gegeben, leider befürchteten die Grünen von Anfang an, dass das Land nicht alle Kosten übernimmt. Der Klageweg wurde dann unvermeidbar. Das jetzige Urteil stellt nun klar: Dem Kreis steht ein Finanzausgleich zu. Schmelzer: „Der Finanzausgleich muss nachvollziehbar und in vollem Umfang erfolgen“.
Die jetzige Landesregierung hat die Chance, sich als verlässlicher Partner der Kommunen zu beweisen, vertan. Weil sie diese Chance nicht genutzt hat, gilt es jetzt mit einer neuen Landesregierung dafür zu sorgen, dass das Prinzip `wer Aufgaben bestellt muss sie auch zahlen` wirklich eingehalten werden“, so die Grünen.




